Grüner Wandel im Tourismus. Was kommt auf uns zu?

Ein Gespräch mit Anneli Fischer von Quality Austria

CSR (Corporate Social Responsibility) und ESG (Environmental Social Governance) sind tägliche Begriffe deiner Arbeit. Aber was bedeuten diese Begriffe und wo liegt der Unterschied?

AnneliCSR kommt aus der Unternehmensführung. Es geht darum, wie man gesellschaftliche Verantwortung in einem Unternehmen übernimmt. Nachhaltigkeit soll dabei in die Geschäftsstrategie und die Prozesse verankert werden und Unternehmen sollen Rechenschaft über die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Aktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt ablegen. Dazu gehören Rahmenwerke wie ISO 26000, die SDGs und UN Global Compact etc. Außerdem sollen Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsarbeit Bericht erstatten. Bis jetzt sind die GRI Standards die meist angewandten Standards zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Das ist das eine.

Anneli Fischer ist Beraterin und Trainerin mit Fokus auf CSR/ESG und Green Finance. Sie besitzt einen Magister in Handelswissenschaften WU Wien, einen Master of Science in CSR & ethisches Management und ist zertifizierte Umweltmanagerin und Auditorin.

Das andere ist ESG, ein Begriff, der ursprünglich aus dem Bereich Investment und Finanzierung kommt und die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) zusammenführt. Aus diesem Sektor kennen wir Rahmenwerke wie die PRI (Principles for Responsible Investment) und PRB (Principles for Responsible Banking). Außerdem gibt es auch entsprechende Gütesiegel, wie zum Beispiel das UZ49 (Österreichisches Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte) und das FNG-Siegel (Forum für nachhaltige Geldanlagen). Im Zusammenhang damit treten spezielle ESG Screening Agenturen auf den Plan und erweisen sich als wichtige Akteur:innen, um Unternehmen und Produkte (Veranlagungsprodukte) hinsichtlich deren Nachhaltigkeit zu beurteilen.

Diese neuen Transparenzanforderungen sollen demnach dazu führen, dass einerseits Unternehmer:innen und andererseits Geldgeber:innen anfangen, die gleiche Sprache zu sprechen.

Anneli Fischer

Zwischen diesen beiden Bereichen existieren Schnittstellen. Vor allem durch die Taxonomie Verordnung, die Offenlegungsverordnung für Finanzmarksteilnehmer und die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verschmelzen diese zwei Begrifflichkeiten, CSR und ESG, weiter miteinander. Hierbei geht es vor allem um Berichtpflichten und Berichtpflichtstandards, die aktuell entwickelt werden. Diese neuen Transparenzanforderungen sollen demnach dazu führen, dass einerseits Unternehmer:innen und andererseits Geldgeber:innen anfangen, die gleiche Sprache zu sprechen.

Andrea – Man könnte auch sagen, CSR braucht man, aus Sicht der Unternehmen, um einen Nachhaltigkeitsprozess gut aufzusetzen und im Unternehmen zu etablieren. Die ESG-Kriterien sind dann das Instrument, um die Verbindung zum Finanzmarkt zu schaffen.

Anneli – Ja, genau. Wichtig ist hier anzusprechen, dass nun Berichtpflichten, auf nicht börsennotierte Unternehmen zukommen. Die Standards, die dafür entwickelt werden, sind anhand von ESG-Kriterien geclustert. ESG an sich ist nichts Neues, das gibt es ja schon lange im Investment und Finanzbereich. Aber erst durch die Taxonomie Verordnung und durch die Berichtspflichten fangen diese beiden Welten an zusammenzuwachsen.

Wir alle haben vom EU Green Deal gehört. Worauf müssen sich KMUs in Österreich konkret einstellen? Um was geht’s grob?

Anneli – In groben Zügen erklärt geht es darum, den ganzen Wirtschaftssektor in Richtung Klimaneutralität zu bringen, denn die EU möchte bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Der Green Deal wurde entwickelt und dabei zu unterstützen die SDGs (Sustainable Development Goals) beziehungsweise die Agenda 2030 zu erreichen. Um die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft erreichen zu können, wird viel Geld benötigt. Neben einer Reihe von Maßnahmen für Sektoren, die danach definiert worden sind, ob sie entweder viele Treibhausgase verursachen oder dabei helfen könnten, Treibhausgase zu senken, sind auch finanzielle Schritte angedacht, um eine emissionsfreie Wirtschaft zu unterstützen. Auf Grundlage des Green Deals sind deswegen zahlreiche Gesetzesentwürfe und Aktionspläne entwickelt worden, um die finanziellen Weichen dafür zu stellen, grüne Projekte sowie Aktivitäten günstiger werden zu lassen und jene, die mit fossilen Brennstoffen verbunden sind, teurer zu machen.

Es zeigt sich also, dass es im Green Deal, unter anderem, um einen finanziellen Wandel geht. Im Zuge dessen sollen Taxonomie Verordnung und CSRD helfen, Transparenz zu schaffen.

Jene Unternehmen, die nicht den gesetzlichen Berichtspflichten unterliegen, sind aber trotzdem indirekt durch ihre Kund:innen und andere Anspruchsgruppen betroffen.

Anneli Fischer

Mit 2024 soll die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU in Kraft treten. Welche Bedeutung hat diese Richtlinie für KMUs in Österreich?

Anneli – Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) soll die bisher geltende Non-financial Reporting Directive ersetzen. Betroffen sind Unternehmen unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, bei denen zwei von drei Größenmerkmalen vorliegen – unter anderen im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz. Jene Unternehmen, die nicht den gesetzlichen Berichtspflichten unterliegen, sind aber trotzdem indirekt durch ihre Kund:innen und andere Anspruchsgruppen betroffen.

Zunächst zählen dazu die berichtspflichtigen Unternehmen, die entlang ihrer Wertschöpfungskette und ihrer Lieferketten Daten konsolidieren und darüber berichten müssen. Dies beinhaltet ebenso vorgelagerten und nachgelagerten Prozesse, in denen die kleineren Unternehmen agieren. So werden auch KMUs ESG-Daten an große Unternehmen liefern müssen (Stichwort Lieferantenauskunft). Das ist das eine.

Das andere sind Anspruchsgruppen wie Konsument:innen der gesamten Tourismusbranche. Die wollen wissen, wie das Hotel hinsichtlich Klimaschutz agiert und wie mit den Mitarbeiter:innen umgegangen wird – Menschenrechte spielen hierbei eine zentrale Rolle. Aber auch andere Bereiche, wie beispielsweise Nahrung und Umgang mit Lebensmitteln treten immer mehr in den Vordergrund. Man interessiert sich verstärkt dafür, ob die angebotenen Speisen biologisch sind, woher die Produkte stammen und ob diese rückverfolgbar sind. Diese Themen sind für die Branche sehr wichtig. Und das eben nicht nur hinsichtlich der Gesetzesanforderungen, sondern auch aufgrund von Anforderungen weiterer Anspruchsgruppen.

Zuletzt werden kleinere Unternehmen auch in Folge verschiedener Strategien der Banken betroffen sein, vor allem, wenn es um Taxonomie geht. Die Taxonomie verpflichtet eine:n Investor:in zwar nicht in grüne Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, vielmehr steht die Transparenzanforderung im Fokus. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass auch kleinere Unternehmen, wenn sie Kredite beantragen, Fragen dazu bekommen, wie taxonomiefähig ihre Projekte oder Aktivitäten sind.

Andrea – Nicht unwesentlich ist das Risiko eines Betriebes, der z.B. nicht in erneuerbare Energien investiert; die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen kann heute und morgen existenzbedrohend werden. Wenn eine Bank erkennt, der:die Unternehmer:in sieht das (fossile) Risiko und versteht die Dynamiken, geht also den Weg des Ausstieges, hat das Relevanz für die Geldgeber:innen hinsichtlich entsprechender Risikobewertungen.

Auch Förderinstitutionen verbinden ihre Förderungen verstärkt mit Auflagen, die dem Green Deal entsprechen.

Kleinere Unternehmen, die indirekt von den Berichtspflichten betroffen sind, werden darlegen müssen, wie sie Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten berücksichtigen.

Anneli Fischer

Frankreich, Großbritannien und Deutschland haben bereits wirkmächtige Lieferkettengesetze. Wann ist ein derartiges Gesetz in Österreich zu erwarten?

Anneli – Ein Lieferkettengesetz wird es mit Sicherheit auch in Österreich geben. Momentan ist eine EU Richtlinie im Entwurfsstatus, die in weiterer Folge in der österreichischen Gesetzgebung verankert werden muss. Bereits jetzt sind österreichische Unternehmen indirekt, beispielsweise aufgrund der deutschen Lieferkettengesetze, betroffen.

Kleinere Unternehmen, die indirekt von den Berichtspflichten betroffen sind, werden darlegen müssen, wie sie Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten berücksichtigen.

Zum Beispiel habe ich ein kleines Unternehmen beraten, das bereits für die Teilnahme an der Ausschreibung eines deutschen Unternehmens Gütesiegel und dgl. vorlegen musste, um überhaupt bei der Ausschreibung mitmachen zu dürfen. Dafür mussten sämtliche Anforderungen umgesetzt werden, die zur Erfüllung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes erforderlich sind. Sie haben dementsprechend das volle Paket implementieren müssen, ohne selbst einer gesetzlichen Pflicht zu unterliegen.

Zudem gibt es Interessensgruppen, die freiwillig an wissenschaftlich fundierten Zielen arbeiten und somit weit mehr umsetzen als Politik und Gesetzesgeber:in ihnen abverlangen. Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit. Und die verschaffen sich zukunftsorientierte Unternehmer:innen vielerorts mittlerweile selbst.

Andrea Dietl

Andrea – Abschließend kann man sagen, die Wirtschaftsebene verlangt weit mehr als die Gesetzesebene. Wenn ein Unternehmen marktfähig bleiben will, muss es den nachhaltigen Weg gehen, damit sie mit den großen Unternehmen mithalten können. Zudem gibt es Interessensgruppen, die freiwillig an wissenschaftlich fundierten Zielen arbeiten und somit weit mehr umsetzen als Politik und Gesetzesgeber:in ihnen abverlangen. Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit. Und die verschaffen sich zukunftsorientierte Unternehmer:innen vielerorts mittlerweile selbst.